Schulformen
Grundlegend unterscheidet man zwischen
- der klassischen Tagesschule für Jugendliche nach der 8. Schulstufe (Sekundarstufe I)
- jenen, die bereits die Reife- oder Berufsreifeprüfung abgelegt haben und sich in einer tertiären Ausbildung weiterqualifizieren wollen (Ziel: Diplomprüfung) oder
- jenen, die berufsbegleitend Bildungsabschlüsse nachholen oder sich weiterqualifizieren wollen (Ziel: Reife- und Diplomprüfung oder Fachschulabschluss).
Die HTL-BULME hat folgende Angebote:
- Tagesschule = Sekundarstufe II
- Für Schülerinnen und Schüler nach dem positivem Abschluss der 8. Schulstufe
- 8 Wochen Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit
- Dauer 5 Jahre
- Abschluss Reife- und Diplomprüfung - Tertiäre Ausbildung = Kolleg
- Für Personen mit abgeschlossener Reife- oder Berufsreifeprüfung
- Abschluss Diplomprüfung
- Tageskolleg:
Dauer 2 Jahre
8 Wochen Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit
- Abendkolleg (berufsbegleitend, am Abend):
Dauer 3 Jahre - Nachholen von Bildungsabschlüssen und Weiterqualifizierung
- Abendschule
* Für Personen mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung (LAP) - * Abschluss Reife- und Diplomprüfung
* Dauer 4 Jahre
- Abendschule
* Für Personen die die Schulpflicht erfüllt und das 17. Lebensjahr vollendet, jedoch keine LAP haben.
* Diese Personen müssen einen zweisemestrigen Vorbereitungslehrgang besuchen (entspricht den ersten beiden Semestern der Abendfachschule)
* Abschluss Reife- und Diplomprüfung
* Dauer 5 Jahre
- Abendfachschule
* Für Personen die die Schulpflicht erfüllt und das 17. Lebensjahr vollendet, jedoch keine LAP haben.
* Abschluss Fachschulzeugnis mit der Option, die Berufsreifeprüfung abzuschließen
* Dauer 3 ½ Jahre
Alle Formen, die nicht der klassischen Tagesschule (Sekundarstufe II) entsprechen, sind semestergeführt und modular aufgebaut. Das bedeutet, positiv abgeschlossene Module (Semesterstoff eines bestimmten Gegenstandes) bleiben erhalten, selbst dann wenn ein Semester wiederholt werden muss.
Weiters besteht die Möglichkeit der Anrechnung eines Moduls, wenn Sie durch Zeugnisse o. ä. nachweisen können, dass Sie die Inhalte dieses Moduls bereits beherrschen.