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Voraussetzungen
Bedingung für die Aufnahme in die Höhere Lehranstalt ist der erfolgreiche Abschluss der achten Schulstufe. AHS-Schüler müssen ein positives Zeugnis vorweisen können.
Hauptschüler, welche in einem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache) in der II. Leistungsgruppe schlechter als mit "Gut" bewertet wurden oder in der III. Leistungsgruppe waren, müssen in dem betreffenden Gegenstand eine Aufnahmeprüfung ablegen (Prüfungsniveau der I. Leistungsgruppe).
Eine derartige Aufnahmeprüfung entfällt nach erfolgreichem Schulbesuch in der neunten Schulstufe (Polytechnische Schule oder jede andere Schulform).
Reihung bei Platzmangel:
Für die Reihung in der angestrebten Fachrichtung sind die Noten in den Gegenständen Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache und Physik/Chemie ausschlaggebend. Kann ein Schüler/eine Schülerin aufgrund der Noten in der gewünschten Hauptfachrichtung nicht aufgenommen werden, so nimmt er/sie automatisch an der Reihung der gewählten Zweitfachrichtung teil.
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